Hallo liebe Hörer,
der Einsatz von Interim Managern hat rechtlich gewisse Tücken: Unternehmen, die Manager tatsächlich nur auf Zeit einstellen, müssen darauf achten, dass ein freier Dienstvertrag gewährt bleibt und kein Arbeitsverhältnis mit zahlreichen arbeitnehmerschutz- und sozialversicherungsrechtlichen Vorschriften entsteht. Entscheidend ist dabei auch, welche Tätigkeiten der Interim Manager ausführt und wie lange er in einem Betrieb im Einsatz ist. Rechtsanwältin Sonja Riedemann von Osborne Clarke erläutert im Interview mit ManagementRadio, welche Chancen und Risiken Interim Management für Arbeitgeber bietet.
Interim Management | Rechtssicherer Einsatz
Sonja Riedemann LL.M. (LSE) ist Mitglied des arbeitsrechtlichen Teams von Osborne Clarke in Köln. Sie berät nationale und internationale Unternehmen im Individual- und Kollektivarbeitsrecht, häufig auch in der IT-Branche und Immobilienbranche. Sie verfügt darüber hinaus über vertiefte Kenntnisse im Bereich Corporate Governance. Sonja Riedemann hat sich im Arbeitsrecht besonders spezialisiert auf die Themen der Vertragsgestaltung einschließlich variabler Vergütungsmodelle, auch für Geschäftsführer und Vorstände, Schutz von Betriebsgeheimnissen und Know-How, flexiblen Personaleinsatz einschließlich Zeitarbeit sowie Umstrukturierungen und Betriebsübergänge (mit und ohne insolvenzrechtliche Berührung).
Sonja Riedemann ist seit 2004 als Rechtsanwältin zugelassen und seit 2009 zudem Fachanwältin für Arbeitsrecht. Sie war zuvor in renommierten Wirtschaftskanzleien in Düsseldorf und London tätig und verstärkt das Team von Osborne Clarke seit 2006.
Sonja Riedemann publiziert und hält regelmäßig Vorträge über arbeitsrechtliche Themen, und wird oftmals von Presse und TV als Expertin befragt …
Ulrich Hinsen | ManagementRadio